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Bei der allgemeinen Kreditabwicklung werden beiderseitig zu erfüllende Bedingungen geschaffen und vertraglich festgehalten, was spezifisch heißt, dass die Bank Forderungen bezüglich der Rückzahlung stellt, und der Kreditnehmer ebenfalls eine Forderung auf das Geld stellt.

Damit eine Bank jedoch einen Kreditantrag bewilligen kann, muss der Antragsteller weitere Bedingungen erfüllen. Hierzu können im Allgemeinen die Sicherheiten genannt werden. Der potentielle Kreditnehmer muss Sicherheiten bieten können, um die Risiken für die kreditgebende Bank zu minimieren. Solche Sicherheiten gewinnen erst ab einer Kreditlaufzeit von über sechs Monaten an Bedeutung, auch weil hierbei erheblich höhere Tilgungen und Zinsen entstehen, die der Kreditnehmer begleichen muss.

Zusammenfassend kann man eine Kreditabwicklung wie folgt beschreiben:
Zunächst wird durch den zukünftigen Kreditnehmer der schriftliche Kreditantrag gestellt. Nachdem der Antrag bei der Bank angelangt ist, werden erst einmal Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit geprüft. Hierbei ist zu unterscheiden, dass bei der Kreditwürdigkeit nur die rein wirtschaftlichen Bedingungen für einen positiven Antrag geprüft werden. Zudem werden sämtliche vom Kreditnehmer angebotenen Kreditsicherheiten geprüft und bewertet.
Werden alle diese Punkte und damit der potentielle Kreditnehmer von der Bank als kreditwürdig eingestuft und sind sämtliche Sicherheiten gestellt, so steht der Bewilligung des Kredites nichts mehr im Weg und, je nach den gängigen Auszahlungsbedingungen, geht der Kredit als Gutschrift auf dem Konto des Antragstellers ein.
 
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